 | Die Ferien der Schule richten sich nach den offiziellen Schulferien des Landes Hessen. Die Unterrichtsgebühr ist über das Jahr hinweg kalkuliert, weshalb auch für die Ferienzeit die monatliche Gebühr zu entrichten ist.
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 | Bei Verhinderung einer Lehrkraft bemühen wir uns
kurzfristig um eine Vertretung. Sollte dies nicht möglich sein, werden
ausgefallene Stunden nach Absprache zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
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 | Unterrichtsversäumnis wegen Krankheit, Urlaub o.ä. entbindet nicht von der Beitragszahlung. Die versäumten Stunden können nach Absprache mit den Lehrkräften an anderen Tagen
- und auch in anderen Stunden! - nachgeholt werden.
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 | Es besteht keine Haftung für Verlust oder Diebstahl
von Wertgegenständen in den Räumen der Schule.
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 | Änderungen der Anschrift, Bankverbindung oder
ähnlichem bitten wir der Schulleitung umgehend mitzuteilen.
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 | Der Vertrag kann nur schriftlich mit einer Frist von vier
Wochen zu folgenden Terminen gekündigt werden:
30. April
31. August
31. Dezember
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